Ein neuer Lebensabschnitt beginnt mit der Eheschließung, und es bietet sich an, die Versicherungsverträge gemeinsam zu überprüfen und zu aktualisieren. Die uniVersa erläutert, auf welche Aspekte man dabei achten sollte, um die Versicherungssituation optimal anzupassen.
Von Eltern zu Ehepartnern: Die richtige Absicherung durch Versicherungen
Wenn man das Jawort gibt und damit das Versprechen, füreinander da zu sein, in guten wie in schlechten Zeiten, ablegt, ist es ratsam, die bestehenden Versicherungen zu überprüfen und die Absicherung zu überdenken. Insbesondere in Bezug auf die Altersvorsorge sollte das Bezugsrecht im Todesfall überprüft werden. Es kommt häufig vor, dass die Eltern als Begünstigte eingetragen sind, erklärt die uniVersa Versicherung. Um die Absicherung der Hinterbliebenen noch weiter auszubauen, kann man eine Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen.
Wenn jemand bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann er von einer Nachversicherungsgarantie Gebrauch machen. Diese Garantie ermöglicht es, die bestehende Absicherung nach der Eheschließung ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken. Allerdings sollte man sich rechtzeitig über die Fristen informieren, da viele Anbieter diese Option nur innerhalb weniger Monate nach der Eheschließung anbieten. Die uniVersa empfiehlt daher, sich rechtzeitig darüber zu informieren, um von dieser Möglichkeit zu profitieren.
Sofern dies nicht bereits während der Partnerschaft geschehen ist, haben Versicherungsnehmer die Option, doppelte Haftpflicht- und Rechtsschutzverträge auf eine gemeinsame Familiendeckung umzustellen. Unabhängig von der Laufzeit des zuletzt abgeschlossenen Vertrags besteht in der Regel die Möglichkeit einer Sonderkündigung aufgrund einer Mehrfachversicherung. Bei einem Zusammenzug gilt dasselbe auch für die Hausratversicherung.