Die Liste der Abgaben, die vom Brutto-Gehalt abgezogen werden, ist lang. Häufig ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Der Rentenversicherung Beitragssatz ist jedoch jedem ein Begriff. Lediglich bei der Höhe kommt Unsicherheit auf, dabei spielt gerade diese eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Netto-Einkünfte.
Grundlegende Informationen zum Rentenversicherung Beitragssatz und der Versicherung
In Deutschland existiert ein Sozialversicherungssystem, das sich aus mehreren Gliedern zusammensetzt. Zu diesen Zweigen gehört auch die gesetzliche Rentenversicherung, die ins Leben gerufen wurde, um die Altersvorsorge von Angestellten optimal abdecken zu können. Der Anspruch auf Rente durch den Versicherungsnehmer oder dessen Hinterbliebenen entsteht dann, wenn die Mindestversicherungszeit erfüllt ist und ein ausreichender Rentenanspruch vorliegt.
Der Fokus bei der Rentenversicherung liegt vor allem auf der Altersrente. Es soll dafür gesorgt werden, dass es nicht zur Altersarmut kommen kann. Diese stellt nach wie vor eine große Problematik dar. Die durchschnittlichen Auszahlungen an Rentner in den vergangenen Jahren sind überschaubar gehalten. So erhielten:
- Frauen: 762 Euro
- Männer: 1013 Euro
Es handelt sich um durchschnittliche Angaben aus dem Rentenversicherungsbericht des Jahres 2015, der im März 2017 vorgelegt wurde. Es wird vermutet, dass rund 2 Millionen Menschen von der Altersarmut bedroht sind. In Deutschland gibt es eine offizielle Armutsgrenze. Diese liegt bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von 890 Euro pro Monat.
Die Leistungen der Rentenversicherung
Die Leistungen der Rentenversicherung werden in drei Teile unterteilt. Unterschieden wird zwischen:
- Rentenzahlungen aufgrund des Alters
- Rentenzahlungen auf Basis von verminderter Erwerbsfähigkeit
- Rentenzahlungen auf Basis des Todes
Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zu diesen Voraussetzungen gehören in erster Linie die persönlichen Voraussetzungen. Diese umfassen das Lebensalter und die Erwerbsminderung oder den Tod des Versicherungsnehmers. Der zweite Aspekt sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Dazu kommen die wartezeitlichen Voraussetzungen.
Rentenversicherung Beitragssatz: Zahlungen aufgrund des Alters
Wer die Regelaltersgrenze erreicht und in die Versicherung eingezahlt hat, der erhält eine Altersrente. Die Höhe der Rente basiert auf der Höhe der Einzahlungen und der Anzahl der Einzahlungen, die getätigt wurden. Es erfolgt eine Umrechnung der Beiträge in die Entgeltpunkte.
Wenn ein Versicherungsnehmer Kindererziehungszeiten in seiner Beitragszeit aufweisen kann, werden diese wie Pflichtbeitragszeiten gerechnet. Es entsteht auf diese Weise kein Nachteil beim Rentenversicherung Beitrag für den Arbeitnehmer. Für die Berechnung der monatlichen Rente wird eine Rentenformel genutzt. Die Formel für die monatliche Rente lautet:
Monatliche Rente = EP x ZF x RAF x aRW
Die monatliche Rente stellt dabei die Bruttorente dar. EP steht für die Entgeltpunkte, die sich aus dem Versicherungsverlauf ergeben. Dazu kommen der Zugangsfaktor, gekennzeichnet als ZF, sowie der Rentenfaktor, gezeichnet als RAF. Der aktuelle Rentenwert (aRW) rundet die Formel ab. Um die persönlichen Entgeltpunkte zu berechnen, wird das Produkt aus dem Zugangsfaktor und den Entgeltpunkten berechnet.
Weitere Gründe für die Auszahlung einer Rente
Die Rente für das Alter ist den meisten Menschen bekannt. Wer seine Beiträge in die Versicherung einzahlt, der kann jedoch auch auf anderen Grundlagen Anspruch auf Rentenzahlungen haben. So gibt es beispielsweise die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Diese wird oft auch als Frührente bezeichnet. Das ist allerdings nicht ganz korrekt. So gibt es die vorgezogene Altersrente, die nach einem bestimmten Zeitraum an Arbeitslosengeldbezug in Anspruch genommen werden kann. Es gibt zudem den Vorruhestand, der sich auf Beamte bezieht.
Pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme erfolgt eine Minderung des Rentenanspruchs, die bei 0,3 Prozent liegt. Die maximale Reduzierung liegt bei 10.8 Prozent.
Insgesamt 17 % der Arbeitnehmer gehen vor der eigentlichen Zeit in Rente. Von diesen 17 % unterliegen 90 % der vollen Erwerbsminderung.
Rentenzahlung bei Tod
Tritt der Tod des Versicherungsnehmers ein, dann können Hinterbliebene ein Anrecht auf Rentenzahlungen haben. Hier läuft die Witwen- oder die Witwerrente drunter. Wenn eine Wiederheirat durchgeführt wird oder nachweislich eine Versorgungsehe stattgefunden hat, dann erlischt der Anspruch auf die Witwenrente. Eine Versorgungsehe liegt dann vor, wenn die Ehe vor dem Tod des Versicherungsnehmers nicht mindestens ein Jahr lang bestand.
Hier kann es jedoch Ausnahmen geben. Dazu gehört ein unerwarteter Unfalltod, der eintreten kann. Wie hoch die Rentenzahlungen ausfallen, hängt von dem Rentenanspruch des Verstorbenen ab. Zudem wird zwischen der kleinen und großen Rente unterschieden. Bei der kleinen Rente erfolgt eine Auszahlung von 25 %, bei der großen Rente dagegen eine Auszahlung von 55 %.
Rentenversicherung Beitragssatz: wie hoch ist er im Jahr 2017?
Der Rentenversicherung Beitragssatz macht, ebenso wie die Krankenversicherung, einen recht hohen Betrag bei den Abzügen aus. Im Jahr 2015 wurde der Rentenversicherung Beitragssatz gesenkt. Er liegt seit diesem Zeitpunkt auf 18,7 %. Hier wird die Hälfte durch den Arbeitnehmer und die Hälfte durch den Arbeitgeber übernommen. Auch das ist bei der Krankenversicherung ebenso.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen müssen. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, seinen Anteil zu tragen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, keinen Rentenversicherung Beitragssatz zu zahlen.
Wer selbstständig oder Unternehmer ist, der ist nicht verpflichtet, in der Rentenversicherung als Versicherungsnehmer versichert zu sein. Eine freiwillige Versicherung ist jedoch möglich. Der
Rentenversicherung Beitragssatz muss dann in voller Höhe durch den Versicherungsnehmer übernommen werden.
Bei einer Arbeitslosigkeit zahlt der Staat für die Zeit eines Arbeitslosengeldanspruchs in die Rentenversicherung ein.
Das Rentenversicherungskonto der Versicherungsnehmer
Alle Informationen rund um die Rentenversicherung werden auf dem Versicherungskonto vermerkt. In Deutschland erfolgt zudem eine Rentenauskunft. Versicherungsnehmer erhalten jährlich die Information darüber, welche Rentenhöhe sie bei gleichbleibender Einzahlung bis zum Rentenalter erwarten können.
Die Information wird an Personen versendet, die mindestens 28 Jahre alt sind und für einen Zeitraum von fünf Jahren oder mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Wenn Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Sie in einem Rhythmus von drei Jahren eine ausführliche Rentenauskunft, in der die Ansprüche noch detaillierter dargestellt werden. Die Grundlage sind die rentenrechtlichen Zeiten, die der Versicherungsnehmer aufweisen kann.
Knappschaftliche Rentenversicherung Beitragssatz: wie hoch ist er?
Beiträge gibt es nicht nur für die klassische gesetzliche Rentenversicherung. Auch die knappschaftliche Rentenversicherung existiert. Hier fand ebenfalls im Jahr 2015 eine Senkung der Beiträge statt. Der Rentenversicherung Beitragssatz liegt nun bei 24,80 Prozent.
Der Anteil von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist hier nicht in zwei Teile geteilt. Stattdessen übernimmt der Arbeitnehmer einen Anteil in Höhe von 9,35 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt 15,45 Prozent. Damit zahlen Arbeitnehmer den gleichen Rentenversicherung Beitragssatz, wie auch in der gesetzlichen Versicherung.
Was ist die knappschaftliche Rentenversicherung?
Es ist falsch zu sagen, dass es sich bei der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht um eine gesetzliche Rentenversicherung handelt. Sie gehört ebenfalls zum gesetzlichen Zweig und wurde für Versicherungsnehmer ins Leben gerufen, die im Bergbau oder in ähnlichen Bereichen tätig sind. Als Träger dieser Versicherung agiert die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Vorher war die Versicherung als Bundesknappschaft bekannt.
Um die Angebote der Versicherung in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherungsnehmer schon vor der Aufnahme seiner Tätigkeit wenigstens einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren in der Knappschaftlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
Sehr gut ausgebaut ist das medizinische Netz. So unterliegt die Versicherung dem gesetzlichen Auftrag, den Mitgliedern eine medizinische Rehabilitation zur Verfügung zu stellen. Hier bietet die Versicherung eigene Rehabilitationskliniken an, von denen Nutzer profitieren können. Zudem gibt es ein eigenes System mit Knappschaftsärzten. Dazu gehören rund 1.500 Ärzte sowie ein sozialmedizinischer Dienst.
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