Das Landgericht Köln hat in einem Urteil festgestellt, dass einige Riester-Versicherer beabsichtigen, die zukünftigen Rentenauszahlungen zu kürzen. Jedoch hat ein Kunde aus Köln erfolgreich gegen diese Praktik geklagt und das Gericht hat entschieden, dass solche Kürzungen nicht rechtmäßig sind. Aus diesem Grund setzen sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende gemeinsam juristisch gegen weitere Riester-Versicherer ein, um sicherzustellen, dass die Kunden fair behandelt werden.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Verbraucherzentrale kämpft gegen unrechtmäßige Rentenkürzungen
Vor dem Landgericht Köln musste Zurich eine klare Niederlage hinnehmen. Ein Kunde aus Köln hatte geklagt, da seine künftige Riester-Rente erheblich gekürzt werden sollte. Die Klausel in den Vertragsbedingungen, die eine Absenkung des Rentenfaktors ermöglichte, wurde von den Richtern als unwirksam eingestuft. Nach Ansicht der Richter sollten Kunden sich auf den Rentenfaktor in ihrem Vertrag verlassen können.
Rentenkürzung bei Zurich: Vertragsklausel für unwirksam erklärt
Der Rentenfaktor spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der späteren Rentenhöhe eines Kunden. Im vorliegenden Fall gegen Zurich betrug der Rentenfaktor 37,34 Euro, wurde jedoch während der Ansparphase auf 27,97 Euro gekürzt. Dadurch hätte ein Vertragsguthaben von 100.000 Euro zu Beginn der Rentenphase eigentlich eine monatliche Rente von 373,40 Euro ergeben. Nach der Kürzung wären es allerdings nur noch 279,70 Euro monatlich gewesen.
Versicherer zieht Berufung zurück und verzichtet auf Vertragsklausel
Nachdem der Versicherer Zurich zunächst Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln eingelegt hatte, hat er schließlich die Kürzung der Rentenansprüche eines Kunden zurückgenommen und den Richterspruch akzeptiert. Zurich ist nun verpflichtet, sich in Zukunft nicht mehr auf die beanstandete Vertragsklausel zu berufen. Das Unternehmen betont jedoch, dass dieses Urteil nur für diesen Einzelfall gilt und keine Auswirkungen auf andere Kunden mit Riester-Verträgen hat.
Verbraucherzentrale und Finanzwende wollen Grundsatzurteil gegen Zurich-Versicherung erreichen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende haben die Zurich-Versicherung bereits abgemahnt und planen, eine Verbandsklage zu erheben, falls der Konzern nicht einlenkt. Ihr Ziel ist es, ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof zu erwirken, um tausenden Riester- und Lebensversicherungskunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen höhere Renten zu ermöglichen.
Verbraucherzentrale deckt auf: Weitere Anbieter kürzen Renten
Neben Zurich wurden auch die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) von der Verbraucherzentrale abgemahnt, da auch sie Rentenkürzungen vorgenommen haben. Es wird vermutet, dass noch weitere Anbieter unwirksame Klauseln nutzen, um den Rentenfaktor zu senken, und somit noch mehr Kunden von Kürzungen betroffen sind.
Verbraucherschützer geben grünes Licht: Riester-Kunden können Rentenkürzung bekämpfen
Kunden mit einer Riester-Rente, die eine Klausel zur Rentenkürzung in ihren Verträgen haben, müssen laut Verbraucherschützern nicht sofort aktiv werden. Sie können sich jedoch bereits jetzt auf das Urteil des Landgerichts Köln berufen und gegen die Rentenkürzung vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet einen Musterbrief zum Download an, der auch für Verträge in der Rentenphase geeignet ist.
Riester-Rente: Unterbewertete Altersvorsorge für Geringverdiener mit Kindern
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) widerspricht der negativen Berichterstattung über die Riester-Rente und betont, dass sie zu Unrecht in Verruf geraten ist. Besonders für Geringverdiener mit einer großen Anzahl von Kindern kann sie eine attraktive Option zur Altersvorsorge darstellen.
Riester-Sparer können sich die volle staatliche Zulage von 175 Euro pro Jahr sichern, indem sie mindestens vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen in ihren Vertrag einzahlen. Familien mit Kindern erhalten zusätzliche Zulagen. Experten empfehlen, den Eigenbeitrag auf höchstens ein Drittel der eingezahlten Summe zu begrenzen, um die Rentabilität der Riester-Rente zu gewährleisten.
Das Urteil gegen Zurich und die weiteren rechtlichen Schritte der Verbraucherzentralen machen deutlich, dass Riester-Kunden ihr Recht auf eine angemessene Rente verteidigen sollten. Wenn ihre Verträge eine Klausel enthalten, die eine Rentenkürzung ermöglicht, sollten sie sich auf das Kölner Urteil berufen und gegen diese Kürzung vorgehen. Trotz der aktuellen Probleme bleibt die Riester-Rente eine lohnenswerte Altersvorsorge, vor allem für Geringverdiener mit vielen Kindern.