Beteiligung der PKV bei Informationsflüssen und Gremien fehlt

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Die Private Krankenversicherung (PKV) unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung zu verbessern. Dennoch sieht der Verband deutliche Schwachstellen im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die den Erfolg der Reform gefährden könnten.

PKV sieht geplante Vorhaltevergütung als problematisch und ineffektiv an

Die PKV kritisiert die geplante Vorhaltevergütung als zentralen Punkt, da sie nach Ansicht des Verbands zu neuen Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führen wird. Die Vergütung löst jedoch keine der bestehenden Probleme in der stationären Versorgung und könnte den Krankenhäusern falsche Anreize bieten. Zudem wird betont, dass die Vorhaltevergütung keine Garantie für eine flächendeckende Versorgung darstellt. Spezialisierte Kliniken könnten zukünftig weniger Patienten aufnehmen, da sie das Geld auch ohne diese Tätigkeit erhalten. Der PKV-Verband schlägt daher vor, den Umfang der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent zu reduzieren, wie es von der wissenschaftlichen Kommission vorgeschlagen wird.

Finanzierung des Transformationsfonds: PKV fordert Beteiligung des Bundes

Die PKV kritisiert die geplante Finanzierung des Transformationsfonds durch Beitragsgelder der Versicherten. Sie sieht darin eine verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahme, da die Krankenhaus-Struktur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder ist und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Insbesondere die Beteiligung an Schließungskosten lehnt die PKV ab, da dies zu erfolgreichen Verfassungsklagen führen könnte. Die PKV fordert eine alternative Finanzierungsquelle für den Transformationsfonds.

Reform der stationären Versorgung ohne PKV-Beteiligung unzureichend

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist ein wichtiger Finanzierungspartner für die stationäre Versorgung in Deutschland. Mit mehr als 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus ist sie ein maßgeblicher Kostenträger. Trotz dieser Rolle wird ihre Teilnahme an wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Um die Reform erfolgreich umzusetzen und die neuen Finanzierungswege effektiv einzuführen, ist eine angemessene Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unverzichtbar.

Krankenhausreform: PKV fordert angemessene Beteiligung und Finanzierung

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Vorhaben der Bundesregierung, das darauf abzielt, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu steigern. Die Private Krankenversicherung (PKV) hat jedoch deutliche Bedenken gegenüber dem aktuellen Referentenentwurf des Gesetzes geäußert und weist auf Schwachstellen hin, die den Erfolg der Reform gefährden könnten. Insbesondere die geplante Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds werden von der PKV kritisiert. Die PKV fordert eine angemessene Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen. Um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform zu gewährleisten, sollten diese Bedenken bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden.

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