Alljährlich ab Oktober weisen Verbraucherschützer wie Versicherer darauf hin, dass der 30.11. der Stichtag für die Kündigung der alten Fahrzeug Versicherung ist, wenn man auf einen günstigeren Tarif umsteigen möchte.
Auch getrennte Kündigung bei der Fahrzeug Versicherung möglich
Wer bei der gleichen Gesellschaft eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, verfügt dennoch rechtlich über zwei voneinander getrennte Verträge. Sie können daher auch separat gekündigt werden, zum Beispiel um einen von beiden fortzuführen. Um nicht bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert zu sein, kann es ratsam sein, die derzeitige Gesellschaft um einen günstigeren Tarif etwa in der Kaskoversicherung zu bitten. Manchmal sind Leistungen überflüssig, zum Beispiel eine Mallorca-Police, auch kann sich am Fahrverhalten etwas geändert haben (weniger Kilometer). Das könnte einen günstigeren Tarif bedingen.
Formal richtig kündigen
In der Regel ist der Kündigungsstichtag der 30.11., weil das Versicherungsjahr im Bereich der Fahrzeug Versicherung dem Kalenderjahr entspricht. Das gilt allerdings nicht durchweg, denn einige Versicherer haben etwa seit 2007 damit begonnen, auch ihre Fahrzeug Versicherung auf eine unterjährige Laufzeit umzustellen, wie das bei anderen Versicherungen schon immer üblich ist. Das muss im Vertrag vorab geprüft werden. Auch in diesem Fall muss die Kündigungsfrist im Auge behalten werden, sie beträgt stets mindestens einen Monat vor Ablauf eines vollen Jahres. Bei unterjähriger Laufzeit würde das bedeuten, dass eine im Mai abgeschlossene Versicherung zum 30.06. jedes folgenden Jahres gekündigt werden kann, der Stichtag wäre dann jeweils der 31. Mai.
Für eine Kündigung wird immer noch das Einschreiben mit Rückschein empfohlen, viele Gesellschaften akzeptieren aber auch ein Fax. Wer sichergehen möchte, kündigt schon im Oktober, nur wenn die Gesellschaft die Kündigung nicht bestätigen möchte, wird das Einschreiben hinterhergeschickt. Der Termin 30.11. darf keinesfalls verpasst werden, dann soll die Kündigung beim Versicherer angekommen sein.
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