Gefragtes Modell Altersteilzeit: Vor- und Nachteile dieser Variante sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vorhanden. Vor der Inanspruchnahme eines solchen Angebots lohnt ein Blick auf die Bedingungen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Altersteilzeit: Grundlagen zum Rentenmodell
Wünschen sich ältere Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang von ihrem Beruf zur Rente, ist dies über die Altersteilzeit möglich. Für alle Interessenten wichtig zu wissen: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf diese Regelung. Wenn der Arbeitgeber diese nicht anbietet, ist es nicht möglich, früher in Rente zu gehen. Ansonsten gilt, dass der oder die Betreffende schrittweise in den Ruhestand gehen kann.
Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit
Wer die Altersteilzeit mit allen Vor- und Nachteilen in Anspruch nehmen möchte, sollte sich vorab gut darüber informieren. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Förderung neuer Altersteilzeitverträge auslaufen lassen. Dennoch gibt es immer noch gute Rahmenbedingungen für alle, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand wünschen und früher in Rente gehen wollen.
Wichtig: Die betreffenden Regelungen müssen auf freiwilliger Basis getroffen werden und sind somit Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wichtige Maßgaben sind dabei, dass das 55. Lebensjahr vollendet worden ist und dass in den letzten fünf Jahren vor dem geplanten Beginn der Maßnahme für wenigstens 1080 Kalendertage gearbeitet worden ist.
Das entspricht rund drei Jahren, in denen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen werden muss. Für Selbstständige bedeutet das, dass sie keinen Anspruch auf die Altersteilzeit haben. Auch dann nicht, wenn sie zuletzt noch einmal angestellt tätig gewesen sind!
Generell werden alle Tätigkeiten, die in einem EU-Land ausgeübt worden sind, berücksichtigt. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld, ALG II oder Krankengeld bzw. einer anderen Entgeltersatzleistung wird mit einbezogen.
Was ist das Blockmodell?
Wer sich für die Altersteilzeit und die damit verbundenen Vor- und Nachteile interessiert, wird früher oder später auf den Begriff des Blockmodells stoßen. Es handelt sich damit um ein Modell, mit dem Beschäftigte schrittweise ihre Arbeitszeit reduzieren können. Ein Beispiel: Herr Maier arbeitet seit zehn Jahren im Unternehmen XY. Jetzt möchte er früher in Rente gehen und hat sich für das Blockmodell entschieden. Dabei arbeitet er in den ersten zwei Jahren noch voll, in den darauffolgenden zwei Jahren hingegen gar nicht mehr. In allen vier Jahren bekommt er das gleich hohe Teilzeitgehalt ausgezahlt.
Die Altersteilzeit ist somit in zwei gleiche Blöcke geteilt, sie sowohl in Bezug auf die Dauer als auch bezogen auf das Gehalt vergleichbar gestaltet sind. Doch auch andere Modelle sind möglich, auf die wir gleich näher eingehen. Generell lassen sich verschiedene Modelle verfolgen, bei denen immer nur maßgeblich ist, dass die Teilzeitarbeit 50 Prozent der normalen Arbeitszeit nicht überschreitet. Auf welchen Zeitraum sich diese Arbeitszeit verteilt, wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt.
Das sagen die Tarifverträge zur Altersteilzeit
In den 2000er Jahren gab es seitens der Bundesagentur für Arbeit eine feste Förderung für die Altersteilzeit. Dies gibt es heute nicht mehr, dennoch sind in vielen Tarifverträgen noch entsprechende Regelungen zu finden. Auch individuelle Betriebsvereinbarungen werden geschlossen, in denen die Möglichkeit zur Altersteilzeit geregelt ist. Unterschiede zum früheren Modell der Altersteilzeit gibt es dennoch, denn heute sehen die individuellen Vereinbarungen meist nur eine Dauer von drei Jahren statt der vorher üblichen vier Jahre vor.
Gerade kleine Unternehmen müssen auch die Anzahl der Mitarbeiter begrenzen, für die die Altersteilzeit überhaupt infrage kommen, denn sie müssen immer noch wettbewerbsfähig bleiben. Sie können es sich kaum leisten, Mitarbeiter zu bezahlen, die nicht mehr aktiv sind.
Voraussetzungen der Altersteilzeit sowie Vor- und Nachteile
Ehe bei der Altersteilzeit Vor- und Nachteile betrachtet werden, sind die Voraussetzungen wichtig. Wer kann diese Regelungen überhaupt in Anspruch nehmen? Die gesetzliche Rentenversicherung sieht diesbezüglich nichts vor, doch die meisten Unternehmen orientieren sich immer noch an den Regelungen, die zur Förderung einer früheren Altersrente galten.
Wichtig zu wissen: Die Altersteilzeit hat immer Auswirkungen auf das Geld, das jetzt und in Zukunft als Einkommen zählt. Der Grund ist, dass mit einem niedrigeren Gehalt auch geringere Rentenzahlungen getätigt werden und somit die tatsächliche Altersrente reduziert wird.
Voraussetzungen für die Altersteilzeit
Um früher in Rente gehen zu können, wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit der Altersteilzeit vereinbart.
Die folgenden Bedingungen, auf die wir bereits hingewiesen haben, gelten dabei in den meisten Fällen:
- Alter des Beschäftigten: mind. 55 Jahre
- Beschäftigungsdauer: mind. 1080 Kalendertage
- beschäftigt in sozial- und versicherungspflichtigem Job
- alternativ: Bezug von Arbeitslosengeld, ALG II oder Entgeltersatzleistungen
- Altersteilzeit wurde vor dem Beginn vereinbart und muss bis zum Zeitpunkt reichen, an dem frühestens die Altersrente beansprucht werden kann
- Arbeitgeber stockt das Arbeitsentgelt um wenigstens 20 Prozent auf, als zusätzliches Geld werden auch Zulagen und vermögenswirksame Leistungen gezählt
- es werden immer noch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt
Häufig ist die Altersteilzeit eine Lösung für Menschen, die ab 55 Jahre in Rente gehen wollen, da sie vielleicht seit längerer Zeit arbeitslos sind. Die Vermittlungschancen stehen schlecht, daher ist die Inanspruchnahme der Rentenversicherung und der Altersrente die beste Option. Auch Angestellte, die eine körperlich schwere Beschäftigung ausüben, sehen in der Altersteilzeit häufig eine Möglichkeit, um früher in Rente zu gehen und sich zu schonen.
Video: Urlaub in der Altersteilzeit – Gibt es einen Urlaubsanspruch? | Betriebsrat Video
Verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Arbeitszeit
Das Blockmodell als eine Variante der Arbeitszeitreduzierung wurde bereits erwähnt. Doch es gibt noch weitere Varianten. Zum einen ist die Halbtagsbeschäftigung möglich, wobei diese in der Regel nicht als Altersteilzeit gesehen wird.
Eine andere Variante ist die Arbeit und Freistellung im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel. Auch andere Zeiträume können für diesen Wechsel vereinbart werden. Der Arbeitnehmer bekommt weniger Geld, kann dafür aber mehr Freizeit genießen. Ob sich diese Möglichkeit rechnet oder ob das Blockmodell besser ist, sollte vor Festhalten der individuellen Vereinbarung genauestens geprüft werden.
Altersteilzeit: Vor- und Nachteile
Die Altersteilzeit hat für beide Seiten Vor- und Nachteile, sodass eine genaue Betrachtung derselben sinnvoll ist, ehe eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird:
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Altersteilzeit: Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber stellt sich die Altersteilzeit positiv dar, weil das Wissen des Angestellten direkt an seinen oder ihren Nachfolger weitergegeben werden kann. Außerdem ist der Abbau der vorhandenen und überzähligen Stellen auf sozialverträgliche Art möglich, Kündigungen sind demzufolge nicht nötig. Frei werdende Kapazitäten können direkt auf die Einarbeitung der Nachwuchsarbeitskräfte verwendet werden.
Nachteilig ist aber, dass es bei der Nutzung des Blockmodells nicht zu einem Wissenstransfer kommt. Der ältere Arbeitnehmer arbeitet im zweiten Block weniger, es gibt aber in den meisten Fällen noch keinen Nachfolger, der zeitgleich eingearbeitet werden kann. Des Weiteren können Aufstockungsbeträge einen finanziellen Mehraufwand bedeuten.
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Altersteilzeit: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Die meisten Arbeitnehmer sind zufriedener, wenn sie weniger arbeiten können. Dies ist zugleich ein Vorteil für den Arbeitgeber, denn zufriedenere Angestellte sind produktiver. Das Arbeitsentgelt wird aufgestockt, der Arbeitnehmer hat mehr Geld in der Tasche, als würde er nur in Teilzeit arbeiten. Ein sanfter Übergang in den Ruhestand ist aber nicht möglich, wenn das Blockmodell in Anspruch genommen wird.
Besonders nachteilig können sich die niedrigeren Rentenbeiträge auswirken, die je nach Modell der Arbeitszeitreduzierung gezahlt werden. Sie bewirken, dass auch die spätere Altersrente niedriger ausfällt. Ebenfalls nachteilig ist der Wegfall möglicher Sonderleistungen wie zum Beispiel des Dienstwagens.