Schulden in der Ehe: Haftung und Ausnahmen

0

Die Eheschließung bringt für Ehepartner gemeinsame Rechte und Pflichten mit sich, einschließlich finanzieller Verpflichtungen. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, nicht automatisch zu gemeinsamen Schulden werden.

Ehepartner haften nicht für vorherige Schulden

Vor der Ehe entstandene Schulden bleiben alleinige Verpflichtungen des Partners, der sie gemacht hat. Egal, ob es sich um Kreditverträge, Unterhaltsansprüche oder andere Verbindlichkeiten handelt, der Partner, der diese Schulden in die Ehe bringt, haftet auch nach der Trauung allein dafür. Dies gilt auch für Schulden, die aus Verträgen oder Gerichtsurteilen resultieren, wie von den ARAG Experten bestätigt.

Keine automatische Haftung für Eheschulden

Auch in einer Ehe haftet jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden. Eine automatische Haftung für die Schulden des Partners gibt es nicht, egal ob die Eheleute einen Ehevertrag mit Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft abgeschlossen haben.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in Paragraf 1363 Absatz 2 festgelegt, dass die Vermögen von Mann und Frau in einer Zugewinngemeinschaft nicht automatisch zu gemeinschaftlichem Vermögen werden. Daher haftet man üblicherweise nur für die Schulden des Ehepartners, wenn man den Vertrag mit unterschrieben hat oder für die Verbindlichkeit des Partners gebürgt hat.

ARAG Experten weisen darauf hin, dass beide Ehegatten als Gesamtschuldner für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs haften, die im Rahmen der Haushaltsführung getätigt werden.

Ehegatten teilen Haftung für Schulden auf Girokonto

Ehepartner haften gemeinsam für Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto, unabhängig davon, wer die Schulden verursacht hat.

Konkludenter Vertragsschluss im Mietrecht: Ehepartner als Mitmieter

Diese Regelung wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Scheidung als Möglichkeit der finanziellen Entlastung

Ex-Partner-Zustimmung erforderlich: Unterhalt steuerlich absetzbar

Eine Scheidung kann sich aufgrund der steuerlichen Auswirkungen als vorteilhaft erweisen.

Malermeister unterstützt Ehefrau bei Karriereveränderung

Ein Mann traf seine Traumfrau im Rotlichtmilieu und heiratete sie. Im Rahmen der Eheschließung versprach sie, ihren Beruf als Prostituierte aufzugeben. Als Gegenleistung gewährte er ihr ein unentgeltliches und unbefristetes Wohnrecht in seinem Einfamilienhaus. Zusätzlich verpflichtete er sich, ihr nach einer möglichen Trennung nicht nur das Haus, sondern auch die betrieblich genutzten Räume zu überlassen, um ihr eine sichere Lebensgrundlage zu bieten.

Als seine Frau sich nach drei Jahren von ihm trennte und wieder als Prostituierte arbeitete, entschied der Maler, das Wohnrecht und die Überlassung der Immobilie zu widerrufen. Der Bundesgerichtshof stimmte seiner Ansicht zu und bezweifelte die Wirksamkeit der Schenkung aufgrund des „groben Undanks“ der Beschenkten (Az.: X ZR 80/11).

Die ARAG Experten haben in ihrem Artikel wichtige Informationen über den Umgang mit Schulden in einer Ehe und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Ehepartner gegeben. Sie betonen, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, alleinige Schulden bleiben und dass Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des Partners haften. Eine Haftung tritt nur dann ein, wenn der Vertrag mit unterschrieben wurde oder wenn man für die Verbindlichkeiten des Partners gebürgt hat.

Es wird betont, dass bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs beide Ehepartner als Gesamtschuldner haften.

Lassen Sie eine Antwort hier