Die Doppelbesteuerung der Rente stellt für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ein Problem dar. Um sicherzustellen, dass sie nicht zweimal Steuern zahlen müssen, sollten sie frühzeitig aktiv werden. Die Beweislast für eine Doppelbesteuerung liegt derzeit bei den Rentnern selbst. Daher ist es wichtig, dass sie dem Finanzamt alle relevanten Unterlagen vorlegen, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Rentenbesteuerung in Deutschland: Ampel-Koalition gegen Doppelbesteuerung
Um sicherzugehen, dass Sie nicht zweimal Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen, sollten Sie alle Steuerbescheide und Rentenbezugsmitteilungen sorgfältig aufbewahren. Die Ampel-Koalition arbeitet daran, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, aber es ist noch nicht sicher, ob dieses Ziel erreicht werden kann. Während Sie Ihre Rente beziehen, sollten Sie Ihre steuerlichen Pflichten im Auge behalten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
Rentner: Steuerliche Ungerechtigkeit bei der Besteuerung der Rente
Eine Doppelbesteuerung der Rente tritt auf, wenn Rentnerinnen und Rentner einen höheren Betrag ihrer Rente versteuern müssen, als sie während ihres Erwerbslebens als Beiträge zur Rentenversicherung von der Steuer absetzen konnten. Dies führt dazu, dass Rentner auf bereits versteuerte Beiträge erneut Steuern zahlen müssen.
Durch zwei Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) am 19. Mai 2021 wurden die genauen Berechnungsgrundlagen für Rentenbeiträge festgelegt. Ab dem Jahr 2023 können Steuerzahler ihre Rentenbeiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen, was eine frühere Umsetzung als ursprünglich geplant ist. Es ist wichtig zu wissen, welche Rentenbeiträge in der Steuererklärung anzugeben sind, um von dieser Regelung zu profitieren und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Rentenbesteuerung bis 2060: Steigerung soll reduziert werden
Die volle Besteuerung der Rente bis zum Jahr 2060 ist noch nicht gesetzlich verankert. Derzeit sind Renten ab dem Jahr 2040 zu 100 Prozent steuerpflichtig. SPD, Grüne und FDP möchten dies ändern, indem der steuerpflichtige Rentenanteil ab dem Jahr 2023 nicht mehr jährlich um 1 Prozent, sondern nur noch um 0,5 Prozent erhöht wird.
Der steuerpflichtige Rentenanteil hängt vom Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Aktuell müssen Rentner, die im Jahr 2023 in Rente gehen, 83 Prozent ihrer Rente versteuern, während 17 Prozent steuerfrei bleiben. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2024 beträgt der steuerpflichtige Anteil derzeit 84 Prozent. Die geplante Reform der Ampel-Koalition sieht vor, den steuerpflichtigen Anteil im Jahr 2023 auf 82,5 Prozent und im Jahr 2024 auf 83 Prozent zu senken.
VdK-Präsidentin fordert Maßnahmen gegen Doppelbesteuerung der Renten
Die Experten sind sich einig, dass die Reform der Rentensteuer nicht weit genug geht. Der Sozialverband VdK fordert eine längere Zeitspanne bis zur vollständigen Besteuerung der Alterseinkünfte, und zwar bis zum Jahr 2070 anstelle von 2060. VdK-Präsidentin Verena Bentele betont, dass dies notwendig ist, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Bundesfinanzhof nennt Gruppen, die doppelt besteuert werden könnten
Junge Menschen, die noch keine Rente beziehen, sollten sich der möglichen Doppelbesteuerung bewusst sein. Rentner, die erst seit Kurzem Rente beziehen, ehemalige Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss, unverheiratete Senioren ohne Witwenrente und Männer sind besonders gefährdet. Der Bundesfinanzhof hat mehrere Gruppen identifiziert, die doppelt besteuert werden könnten. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist es ratsam, sich über die individuelle Situation zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig aktiv zu werden.
Doppelbesteuerung der Rente: Lebenserwartung und steuerfreie Rente als Faktoren
Um festzustellen, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, sollten Rentner ihre erwartete steuerfreie Rente kennen. Da die individuelle Lebenserwartung unbekannt ist, empfiehlt es sich, die durchschnittliche Lebenserwartung gemäß Sterbetafel zu berücksichtigen.
Um eine mögliche Doppelbesteuerung Ihrer Rente zu vermeiden, sollten Sie den individuellen Rentenfreibetrag berücksichtigen. Dieser ist abhängig vom Jahr Ihres Renteneintritts. Zusätzlich sollten Sie den Freibetrag eines eventuell länger lebenden Ehepartners aus dessen Hinterbliebenenrente in Ihre Überlegungen einbeziehen. Andere Freibeträge wie der Grundfreibetrag oder Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben sind in Bezug auf die Doppelbesteuerung nicht relevant.
Wenn Sie im Jahr 2023 in den Ruhestand gehen und keine Hinterbliebenenrente erhalten, beträgt Ihre monatliche Bruttorente 1.600 Euro, was einer jährlichen Rente von 19.200 Euro entspricht. Nach geltendem Recht wären 17 Prozent dieser Rente steuerfrei, was einem Rentenfreibetrag von 3.264 Euro entspricht.
Der Rentenfreibetrag für eine 66-jährige Frau beträgt 3.264 Euro und bleibt während des gesamten Rentenbezugs steuerfrei. Wenn man die statistische Lebenserwartung bei Rentenbeginn von 20,26 Jahren berücksichtigt und den Rentenfreibetrag mit diesem Wert multipliziert, ergibt sich eine erwartete steuerfreie Rente von insgesamt 66.129 Euro.
Eine Doppelbesteuerung tritt auf, wenn die Summe der versteuerten Beiträge zur Rentenversicherung höher ist als die erwartete steuerfreie Rente. Um dies zu überprüfen, müssen Rentnerinnen und Rentner die beiden Beträge miteinander vergleichen. Diese Berechnung ist jedoch komplex und erfordert genaue Kenntnisse über die steuerlichen Vorschriften.
Rentenbeiträge seit 2005 steuerlich berücksichtigen – jährliche Anpassungen beachten
Ab dem Jahr 2005 war es Steuerzahlern erlaubt, einen Teil ihrer Rentenbeiträge von der Steuer abzusetzen. Dieser absetzbare Teil wurde von Jahr zu Jahr größer und erreichte schließlich im Jahr 2023 den Höchstwert von 100 Prozent. Um die tatsächlich versteuerten Rentenbeiträge in einem bestimmten Jahr zu ermitteln, müssen die entsprechenden Beträge einzeln berechnet und von der Gesamtsumme der Rentenbeiträge in diesem Jahr abgezogen werden.
Um eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente für den Zeitraum bis 2004 zu überprüfen, sollten Rentner nicht nur ihre Rentenbeiträge, sondern auch alle anderen Sozialversicherungsbeiträge wie Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Betracht ziehen. Um die genauen steuerlichen Auswirkungen zu ermitteln, empfiehlt es sich, alte Steuerbescheide und Lohnabrechnungen einzusehen.
Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihrer alten Steuerbescheide und Lohnabrechnungen sind, gibt es dennoch eine Möglichkeit, die versteuerten Rentenversicherungsbeiträge bis 2004 zu ermitteln. Sie können Ihren Versicherungsverlauf nutzen und die Höhe der Beitragssätze berücksichtigen. Indem Sie den Anteil der Rentenversicherungsbeiträge an allen anderen Beiträgen berechnen und diese Prozentzahl auf die Vorsorgeaufwendungen anwenden, erhalten Sie die gesuchten Informationen.
Rente doppelt besteuert? Prüfung durch Finanzamt und Klage möglich
Wenn Ihre Berechnung ergibt, dass ein Teil Ihrer Rente doppelt besteuert wurde, sollten Sie die relevanten Unterlagen an das Finanzamt schicken und um eine detaillierte Prüfung bitten. Sollte das Finanzamt Ihre Annahme nicht bestätigen, können Sie im ersten Schritt Einspruch einlegen. Falls auch dieser Einspruch abgelehnt wird, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, vor dem Finanzgericht Klage einzureichen.
Entlastung für Rentner: Volle Besteuerung der Rente erst ab 2060
Die Reform der Rentensteuer bringt Rentnerinnen und Rentnern einige Vorteile. Seit 2023 können sie ihre Rentenbeiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen, was eigentlich erst für 2025 geplant war. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die volle Besteuerung der Rente bis 2060 zu strecken, anstatt sie bereits ab 2040 zu 100 Prozent steuerpflichtig zu machen. Diese Maßnahmen sollen Rentnerinnen und Rentnern finanzielle Entlastung und Planungssicherheit bieten.
Einige Experten sind der Ansicht, dass die Reform der Rentensteuer nicht ausreichend ist, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der Sozialverband VdK geht noch weiter und fordert, dass die vollständige Besteuerung der Alterseinkünfte erst ab dem Jahr 2070 erfolgen sollte. Dadurch könnten Einzelfälle von Doppelbesteuerung vermieden und Rentnerinnen und Rentner finanziell entlastet werden.
Um eine Doppelbesteuerung ihrer Rente zu vermeiden, sollten Rentnerinnen und Rentner ihre individuelle Situation sorgfältig analysieren und die entsprechenden Berechnungen durchführen. Nur durch diese Vorgehensweise können sie sicherstellen, dass sie nicht unnötig Steuern für ihre Rente zahlen müssen. Bei Anzeichen einer Doppelbesteuerung sollten sie umgehend handeln und die erforderlichen Schritte einleiten, um dies zu verhindern.