Krankenhausentgelte für 2024 beschlossen: Einigung der Selbstverwaltungspartner

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Die Selbstverwaltungspartner haben am 6. November 2023 den Entgeltkatalog für Krankenhäuser für das Jahr 2024 vereinbart. Dieser Katalog enthält die Fallpauschalen (DRG) und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Über 65 Milliarden Euro werden somatische und psychosomatische Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sicherstellt.

Vereinbarung des gesamten Vergütungssystems für 2024 trotz Herausforderungen

Neben den beiden Katalogen wurden weitere entscheidende Vereinbarungen über Vergütungsregelungen getroffen. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als maßgebliche Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich liegt bei +5,13% und spielt somit eine bedeutende Rolle bei der Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Dadurch sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.

Selbstverwaltungspartner betonen Bedeutung der Einigung für Krankenhausfinanzierung

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, weist darauf hin, dass die Einigung eine essenzielle Voraussetzung für die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern im kommenden Jahr ist. Die Selbstverwaltungspartner haben gezeigt, wie durch gemeinsame Anstrengungen Lösungen gefunden werden können, während die Bundesländer weiterhin die angemessene Finanzierung der notwendigen Investitionen nicht ausreichend gewährleisten.

Trotz der Herausforderungen haben die Selbstverwaltungspartner ihre Verantwortung für die grundlegende Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems erfüllt, wie Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, anerkennt.

Laut Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, haben die Partner im Hinblick auf die anstehende Krankenhausreform eine solide Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im nächsten Jahr gefunden.

Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle durch Relativgewichte festgelegt

Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt mithilfe von Relativgewichten das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle. Die Höhe der Vergütung, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, hängt maßgeblich von den Basisfallwerten ab, die in den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation. Stattdessen werden die pflegespezifischen Kosten über DRG-bezogene Tagessätze finanziert.

Selbstverwaltungspartner nehmen Verantwortung für Abrechnungssystem wahr

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für das Jahr 2024 ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Finanzierung von Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine belastbare Lösung gefunden. Nun liegt es in der Verantwortung der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu ordnen und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Insgesamt ist die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.

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